Privates Baurecht

Kern des Privaten Baurechts stellt das gesetzliche Werkvertragsrecht sowie das Regelwerk der VOB/B und der VOB/C dar. In diesem Bereich verfügen wir über eine umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Vertretung der unterschiedlichen Baubeteiligten auf Auftragnehmer- und Auftraggeberseite. Hierzu gehören z.B. Anlagenbauunternehmen, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Nachunternehmer, Bauherren, Projektentwickler und Bauträger. Dieser vielfältige Erfahrungshorizont ermöglicht uns eine fundierte Beratung unserer Mandanten.

Unsere Schwerpunkte im Privaten Baurecht:

  • Gestaltung, Prüfung, Verhandlung von Bauverträgen und sonstigen Bauvertragsunterlagen
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Nachtragsmanagement
  • Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf
  • Rechtsberatung zu Sicherheiten im Bauvertragsrecht
  • Rechtsberatung bei internationalen Bauvorhaben
  • Beratung und Vertretung bei Vergütungsfragen, Kündigung und Abnahme
  • Beratung und Vertretung bei Baumängeln
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Vertretung in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren

Wir betreuen Mandanten insbesondere bei Projekten des Hoch-, Tief- und Anlagenbaus sowie bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen. Referenzen in diesem Bereich können Sie der Referenzliste Architekten-, Ingenieur- und Baurecht entnehmen.