Das Miet- und Pachtrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern und Grundstücksnutzern. Die jeweiligen rechtlichen Erfordernisse richten sich dabei nach der Art der Immobilie sowie der Art der Nutzung.
Unsere Schwerpunkte bilden in diesem Bereich:
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Wohnungsmietverträgen, Gewerbemietverträgen, land- und forstwirtschaftlichen Pachtverträgen, Jagdpachtverträgen sowie sonstigen Pachtverträgen
- Vertragsbegleitende Beratung (z.B. zu Verhaltenspflichten, Nachträgen, Mieterhöhungen, Modernisierungen, Instandhaltungen/Instandsetzungen, Mängeln, Betriebskosten)
- Beratung und Vertretung bei Kündigungen
- Rechtsberatung zum Maklerrecht
- Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Miet- und Pachtstreitigkeiten
Referenzen im Miet- und Pachtrecht können Sie der Referenzliste Grundstücks-, Miet- und Pachtrecht entnehmen.