Im Arbeits- und Dienstvertragsrecht verfügen wir über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten, Arbeitgebern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten. Hierdurch sind wir mit den typischen Sichtweisen und Interessenlagen der Beteiligten bestens vertraut, was für das Erkennen und Vermeiden von Risiken sowie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen sehr hilfreich ist. Bei der Vertretung von Arbeitnehmern haben wir zudem stets auch die relevanten sozialrechtlichen Regelungen im Blick.
Arbeits- und Dienstvertragsrechtliche Schwerpunkte:
- Beratung und Vertretung bzgl. Stellenausschreibung und Stellenbesetzung, z.B. zu Fragen des AGG
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen oder einzelner Vertragsklauseln
- Umfassende vertragsbegleitende Beratung und Vertretung, z.B. zu Vergütungsfragen, Gratifikationen, Befristungen, Teilzeit, Leiharbeit, Haftungsfragen, Diskriminierung, Direktionsrecht, Abmahnungen, Änderungskündigung, Arbeitszeit, Überstunden, Versetzungen, Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Zwischenzeugnis, Betriebsübergang, betriebliche Altersversorgung, Arbeitsschutz
- Beratung und Vertretung zu kollektiv-rechtlichen Regelungen, z.B. zu Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Eingruppierungen, Interessenausgleich, Sozialplänen
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen, z.B. bzgl. Kündigungen, Anfechtungen, Risikobewertung, Abfindung, Freistellung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Urlaubs- und Überstundenabgeltung, Haftung, Arbeitszeugnis
- Beratung zu den relevanten sozialrechtlichen Regelungen, z.B. Krankengeld, Meldungen gegenüber Arbeitsagentur, Sperrzeiten, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld
- Beratung und Vertretung bei Inanspruchnahmen der SOKA-Bau
- Außergerichtliche Streitbeilegung und bundesweite gerichtliche Vertretung
Referenzen im Arbeitsrecht können Sie unserer Referenzliste Arbeitsrecht entnehmen.