Öffentliches Baurecht

Im Öffentlichen Baurecht beraten wir vorrangig Bauherren, Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen, Grundstückeigentümer, Architekten, Ingenieure, Vermieter und Mieter bei Vorhaben unterschiedlichster Art im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.

Unsere Schwerpunkte hierbei sind:

  • Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit von Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen
  • Prüfung und Beratung zu den Genehmigungsvoraussetzungen
  • Vertretung im Widerspruchs- und gerichtlichen Verfahren zur Genehmigungserlangung
  • Beratung und Vertretung bei bauordnungsrechtlichen Verfügungen und im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten (z.B. bei Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsanordnungen oder Geldbußen)
  • Beratung und Vertretung im öffentlichen Nachbarrecht und Denkmalschutzrecht
  • Gestaltung von städtebaulichen Verträgen
  • Beratung zu Bebauungsplänen und Veränderungssperren
  • Gerichtliche Vertretung in Normenkontrollverfahren
  • Baubegleitende Beratung und Vertretung z.B. zu Fragen der Objektplanung, Bauvorlageberechtigung, Brandschutz, Genehmigungsnachträgen, Fertigstellungsanzeige und der dafür erforderlichen Unterlagen

Referenzen in diesem Bereich können Sie der Referenzliste Architekten-, Ingenieur- und Baurecht entnehmen.