Architekten- u. Ingenieurrecht

Das Architekten- und Ingenieurrecht umfasst alle Rechtsfragen bei Verträgen von/mit Architekten, Generalplanern, Ingenieuren, Innenarchitekten, Bauüberwachern, Projektsteuerern, Gutachtern, Landschaftsplanern, Tragwerksplanern und sonstigen Fachplanern.

Unsere Schwerpunkte in diesem Bereich:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
  • Beratung und Vertretung bei der Vertragsabwicklung (z.B. bei Planungsänderungen, Änderungen der Bauzeit, Koordinationsfragen, Kündigung)
  • Beratung und Vertretung bei Honorarfragen (z.B. bzgl. der HOAI)
  • Beratung und Vertretung bei Haftungsfragen, insbesondere unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten der übrigen Projektbeteiligten
  • Rechtsberatung zur Berufshaftpflichtversicherung
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Bundesweite Vertretung in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren

Wir verfügen in diesen Bereichen über Erfahrungen bei Projekten höchst unterschiedlicher Art und unterschiedlicher Größenordnung, z.B. im Hoch- und Tiefbau, bei Verkehrs- und Ingenieurbauwerken. Referenzen in diesem Bereich können Sie der Referenzliste Architekten-, Ingenieur- und Baurecht entnehmen.