Das Architekten- und Ingenieurrecht umfasst alle Rechtsfragen bei Verträgen von/mit Architekten, Generalplanern, Ingenieuren, Innenarchitekten, Bauüberwachern, Projektsteuerern, Gutachtern, Landschaftsplanern, Tragwerksplanern und sonstigen Fachplanern.
Unsere Schwerpunkte in diesem Bereich:
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
- Beratung und Vertretung bei der Vertragsabwicklung (z.B. bei Planungsänderungen, Änderungen der Bauzeit, Koordinationsfragen, Kündigung)
- Beratung und Vertretung bei Honorarfragen (z.B. bzgl. der HOAI)
- Beratung und Vertretung bei Haftungsfragen, insbesondere unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten der übrigen Projektbeteiligten
- Rechtsberatung zur Berufshaftpflichtversicherung
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Bundesweite Vertretung in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren
Wir verfügen in diesen Bereichen über Erfahrungen bei Projekten höchst unterschiedlicher Art und unterschiedlicher Größenordnung, z.B. im Hoch- und Tiefbau, bei Verkehrs- und Ingenieurbauwerken. Referenzen in diesem Bereich können Sie der Referenzliste Architekten-, Ingenieur- und Baurecht entnehmen.