Im Grundstücksrecht beraten und vertreten wir vorrangig bei Ansprüchen von Verkäufern, Käufern, Investoren, Bauträgern, Grundstücks- und Wohnungseigentümern sowie Grundstücksmaklern.
Unsere Schwerpunkte im Grundstücksrecht:
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen im Zusammenhang mit Grundstücken (z.B. bei Grundstückskaufverträgen, Bauträgerverträgen, Erbbaurechtsverträgen, Wohnungskaufverträgen)
- Beratung und Vertretung zu Rechten aus Verträgen mit Grundstücksbezug (z.B. Sicherungsrechten, Kaufpreis, Übergabe, Mängeln, Minderung, Rücktritt)
- Immobilien-Due-Diligence
- Transaktionsbegleitende Beratung
- Beratung und Vertretung im Bereich des Maklerrechts
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Grundstücksstreitigkeiten
- Beratung und Vertretung im Bereich Zwangsversteigerung u. Zwangsverwaltung
Referenzen im Grundstücksrecht können Sie der Referenzliste Grundstücks-, Miet- und Pachtrecht entnehmen.