Grundstücksrecht

Im Grundstücksrecht beraten und vertreten wir vorrangig bei Ansprüchen von Verkäufern, Käufern, Investoren, Bauträgern, Grundstücks- und Wohnungseigentümern sowie Grundstücksmaklern.

Unsere Schwerpunkte im Grundstücksrecht:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen im Zusammenhang mit Grundstücken (z.B. bei Grundstückskaufverträgen, Bauträgerverträgen, Erbbaurechtsverträgen, Wohnungskaufverträgen)
  • Beratung und Vertretung zu Rechten aus Verträgen mit Grundstücksbezug (z.B. Sicherungsrechten, Kaufpreis, Übergabe, Mängeln, Minderung, Rücktritt)
  • Immobilien-Due-Diligence
  • Transaktionsbegleitende Beratung
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Maklerrechts
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Grundstücksstreitigkeiten
  • Beratung und Vertretung im Bereich Zwangsversteigerung u. Zwangsverwaltung

Referenzen im Grundstücksrecht können Sie der Referenzliste Grundstücks-, Miet- und Pachtrecht entnehmen.